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Verschiedene Lebenslagen
Kaffeefahrten
„Durch das Angebot eines reichhaltigen Frühstücks und
das Versprechen, einen Computer für Senioren gewonnen
zu haben, ließ ich mich dazu verleiten, an einer Busreise
teilzunehmen. Während des mehrstündigen Aufenthalts
in einer Gaststätte wurde ich dazu gebracht, ein Medikament
für 1.599 Euro zu bestellen, welches angeblich erst
im Folgejahr auf dem deutschen Markt eingeführt und
dann 3.599 Euro kosten sollte. Meine Bestellung sollte mit
dem gewonnenen PC ausgeliefert werden. Später stellte
sich heraus, dass ich ein Nahrungsergänzungsmittel aus
Grüntee im Wert von ca. 20 Euro bestellt habe.“
Gerda T., 78 Jahre
Sollten Sie viel allein sein, freuen Sie sich vielleicht über
das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise, Essen, Kaffee,
Kuchen, Unterhaltung und Geschenke – alles für ein
paar Euro. Doch mit billigen Ausflügen haben solche Einladungen
nichts zu tun: Bei der „Möglichkeit zur Teilnahme
an einer Werbeveranstaltung“
geht es nur ums Geschäft
und damit um Ihr Geld. Präsentiert werden Betten, Decken,
Kochtöpfe, Badezusätze, Nahrungsergänzungsmittel,
Trinkkuren und Ähnliches.
Diese „Angebote“ sind nach polizeilicher Erfahrung häufig
minderwertiger und regelmäßig teurer als im Fachhandel.
Dennoch gehen viele Teilnehmer von Kaffeefahrten finanzielle
Verpflichtungen ein, die teilweise sogar ihr monatliches
Einkommen überschreiten.
Schutz vor unüberlegten Käufen bietet Ihnen das so
genannte „Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften“. Innerhalb
von 14 Tagen können Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten
oder vergleichbaren Veranstaltungen abgeschlossen
wurden, widerrufen werden – dies geschieht
am sichersten per Einschreiben mit Rückschein. Zur Fristwahrung
ist das Absendedatum entscheidend. Unseriöse
Vertreter versuchen, diese Regelung zu unterlaufen, indem
sie Bestellungen ohne Datumsangabe schreiben, sie
rückdatieren oder das Unternehmen unleserlich oder gar
nicht angeben. Das kann Ihre Verbraucherrechte gefährden!
Achten Sie deshalb stets auf das Datum und die Belehrung
über das Rücktrittsrecht. Noch sicherer: Unterschreiben
oder kaufen Sie bei einem „Ausflug mit
Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung“
erst gar nichts!
Tipps:
■■ Grundsätzlich spricht nichts dagegen, an einer Kaffeefahrt
teilzunehmen, aber denken Sie daran: Sie sind
nicht dazu verpflichtet, etwas zu bestellen oder zu kaufen.
■■Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters. Auf der
Einladung sollte zum Beispiel die vollständige Adresse
des Veranstalters stehen, eine Postfachadresse reicht
später in der Regel nicht, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale nach. Die Ver