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Soziales / Pflege
Auskünfte über Fahrpreise und mögliche Zahlungsbefreiungen
erhalten Sie beim Deutschen Roten Kreuz. Sie
können sich anmelden unter der Telefonnummer 02821/
508-10 (DRK-Kreisgeschäftsstelle Kleve).
■ Wohngeld
Wohnen kostet viel Geld, oft zu viel für den, der nur ein
geringes Einkommen hat. Hier gewährt der Staat finanzielle
Hilfe, das Wohngeld. Das Wohngeld hat die Aufgabe,
ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich
zu sichern.
Diesen Zuschuss gibt es als
■■Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines
Zimmers,
■■Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes
oder einer Eigentumswohnung.
Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von
■■der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
■■der Höhe des anrechenbaren Familieneinkommens und
■■der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Sie erhalten das
Wohngeld frühestens ab Ersten des Monats, in dem der
Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Den
Wohngeldantrag stellen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle.
Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer:
02821/84-500, Lindenallee 33 beim Fachbereich Arbeit
und Soziales.
■ Hilfen für Menschen
mit Behinderung
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf selbstbestimmte
Teilhabe und auf Gleichstellung in allen gesellschaftlichen
Bereichen. Wer an einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Behinderung leidet oder von
Behinderung bedroht ist, hat ein Recht auf Hilfe.
Je nach Art der Behinderung können eine Vielzahl von Trägern
(u. a. Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsverwaltung)
und auch Leistungen in Frage kommen. Je nach
Einzelfall kommen medizinische oder berufsfördernde
Leistungen, finanzielle Hilfen und Vergünstigungen sowie
Leistungen zur sozialen Eingliederung in Betracht.
Antragsformulare zur Feststellung einer Schwerbehinderung,
auf Blindengeld und auf Hilfen für hochgradig Sehbehinderte
sind beim Fachbereich Arbeit und Soziales,
Lindenallee 33, Tel.: 02821/84-500 erhältlich.
Schwerbehindertenausweis
Seit dem 1. Januar 2008 werden Anträge von Bürgerinnen
und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung bei der
Kreisverwaltung Kleve bearbeitet. In diesem Verfahren
nach dem Schwerbehindertenrecht wird auch der Grad
der Behinderung festgestellt (GdB). Die Entscheidung
stützt sich auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB IX).
Wenn eine Behinderung festgestellt wird, können Betroffene
bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum
Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen
oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).