26
Soziales / Pflege
■ Hilfen für den Alltag
Zu Hause älter werden – die meisten älteren Menschen
möchten so lange wie es möglich ist in der Wohnung bleiben,
in der sie schon seit Jahrzehnten leben. Dafür ist es
oftmals notwendig, die Wohnung den neuen Bedürfnissen
anzupassen um ein sicheres und selbständiges Leben in
der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Bei Pflegebedürftigkeit
werden Wohnungsanpassungsmaßnahmen bezuschusst,
wenn die Durchführung der häuslichen Pflege
davon abhängt und die selbständige Lebensführung des
Pflegebedürftigen dadurch weitgehend erhalten bleibt. Anträge
werden bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Beratung
bietet z. B. der virtuelle Pflegestützpunkt des Kreises
Kleve an. Außerdem halten die kreisangehörigen Kommunen
sowie die Abteilung Arbeit und Soziales der Kreisverwaltung
entsprechende Beratungsangebote bereit.
Mahlzeitendienst / Essen auf Rädern
Aufgabe des Mahlzeitendienstes ist es, Personen, die nicht
oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage
sind, sich selbst eine warme Mittagsmahlzeit zu bereiten
und auch keine Möglichkeit haben, diese anderweitig, insbesondere
im Wege der Verwandten- oder Nachbarschaftshilfe
zu erhalten, täglich mit einem Mittagessen zu
versorgen.
Nutzer des Mahlzeitendienstes haben sich an den Kosten
grundsätzlich mit einem Kostenbeitrag zu beteiligen. Können
Teilnehmer am Mahlzeitendienst die entstehenden
Kosten nicht vollständig aus Ihrem Einkommen und Vermögen
aufbringen, können die nicht gedeckten Kosten
auf Antrag durch den Fachbereich Arbeit und Soziales, Lindenallee
33, (Tel.: 02821/84-500) übernommen werden.
Eine Liste der Anbieter kann Ihnen dort ebenfalls ausgehändigt
werden.
Hausnotruf
Ein Hausnotrufsystem gibt Ihnen die Sicherheit, dass im
Ernstfall schnell Hilfe herbeikommt. Über einen Funksender,
den Sie als Kette oder Armband stets bei sich tragen,
sind Sie direkt mit der Notrufzentrale verbunden, wenn
Sie Ihr Telefon gerade nicht mehr erreichen können.
Information über Kosten und Geräte (bei Bedarf von der
Krankenkasse
bezuschusst) bieten an:
■■Caritasverband Kleve e. V., Hoffmannallee 66a – 68,
Tel.: 02821/7209-0
■■Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kleve-Geldern,
Lindenallee 73, Tel.: 02821/50830
■■Pflegezentrum der Katholischen Karl-Leisner-
Trägergesellschaft, Kostenfreie Service-Hotline täglich
von 07.00 – 21.00 Uhr unter 0800/1160666
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen
wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung,
Blindenhilfe oder BAföG erhält, kannn sich auf Antrag
von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen
zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen.
Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag pro Monat. Taubblinde
Menschen können sich auf Antrag befreien lassen.
Fahrdienst für gehbehinderte Bürger
Der Behinderten-Fahrdienst ist eine Einrichtung des Deutschen
Roten Kreuzes, Kreisverband Kleve-Geldern e. V.,
der auch den in ihrer Beweglichkeit erheblich eingeschränkten
Bürgern die Möglichkeit bieten soll, aktiver am
öffentlichen Leben teilzunehmen.
Das Deutsche Rote Kreuz hat die Trägerschaft des Behindertenfahrdienstes
für den Kreis Kleve übernommen.