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Soziales / Pflege
Schwerbehinderte Menschen im Sinne
des SGB IX sind Menschen
■■bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50
v.H. vorliegt,
■■die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder
ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des
§ 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches
(Bundesrepublik Deutschland) haben (§ 2 Abs.
2 SGB IX).
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion,
geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem
für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher
ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt
ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung
zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Als Nachweis
der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch dient ein
von der Kreisverwaltung ausgestellter Ausweis und nicht
der Feststellungsbescheid.
Für bestimmte Menschen, die behindert, aber nicht
schwerbehindert sind (Grad der Behinderung weniger
als 50), gibt es Bescheinigungen, die von der Kreisverwaltung
zur Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen
ausgestellt werden (z. B. für einen Steuerfreibetrag).
Feststellungsverfahren
Die Kreisverwaltung prüft die Voraussetzungen für die
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises nur auf
Antrag des behinderten Menschen. Dieser Antrag kann
formlos gestellt werden. Allein aufgrund eines formlosen
Antrages ist allerdings noch kein Schwerbehindertenausweis
zu erwarten. Die Kreisverwaltung wird dem Antragsteller
bzw. der Antragstellerin daher den Eingang eines
formlos gestellten Antrages bestätigen und ihm oder ihr
einen Antragsvordruck zusenden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich Zentrale
Verwaltung des Kreises Kleve unter der Telefonnummer
02821/85-0 oder der Homepage www.kreis-kleve.de.
Versorgung von Sehbehinderten in Kleve
Im Alltag ist es wichtig, dass die eigene Mobilität erhalten
bleibt. Bei sehbehinderten Menschen erfolgt die Versorgung
durch speziell geschulte Fachberater für Sehbehinderte
und Augenärzte vor Ort. Durch unterschiedliche vergrößernde
Sehhilfen wird das Lesen z. B. der Tageszeitung,
Brieftexten und der Kontoauszüge wieder möglich. Speziell
entwickelte Comfort-Filtergläser verbessern das Kontrastsehen
beim Gehen auf der Straße. Die angenehme
/www.kreis-kleve.de
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