39
Soziales / Pflege
Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation Nordkreis Kleve
Lindenallee 73, Kleve, Tel.: 02821/50820
Persönliche häusliche Alten- und Krankenpflege
Birgit Schepers-Donjacour
Lindenallee 4, Kleve, Tel.: 02821/26622
Pflegezentrum der Katholischen
Karl-Leisner-Trägergesellschaft
Kostenfreie Service-Hotline täglich von 07.00 – 21.00 Uhr
unter Tel.: 0800/1160666
■ Alten- und Pflegeheime
Verschiedene Arten von Einrichtungen mit vollstationärer
Pflege
werden unter dem Begriff Alten- und Pflegeheim
zusammengefasst. Voraussetzung für die Aufnahme in ein
Alten- und Pflegeheim ist, dass eine häusliche (ambulante)
oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der
Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht
kommt, etwa weil keine Pflegeperson vorhanden ist oder
der Umfang der Pflege eine stationäre Pflege erfordert.
Eine Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim hat
viele Vorteile, unter anderem dass pflegende Angehörige
von den körperlich und geistig sehr anstrengenden Pflegetätigkeiten
entlastet werden. Zum anderen werden Senioren
aber auch dazu angeleitet, soziaaale Kontakte innerhalb
der Einrichtung aufzubauen und zu pflegen. In einem
Alten- und Pflegeheim gibt es eine umfassende vollstationäre
Betreuung und Versorgung rund um die Uhr. Die
Leistungen von vollstationären Einrichtungen sind über
das Heimgesetz weitgehend klar und einheitlich geregelt.
So gibt es Mindestbestimmungen für die Vertragsgestaltung,
Vorgaben zu Leistungen sowie deren Qualität und
Preise, Mindeststandards für Ausstattung und bauliche
Beschaffenheit sowie umfassende Mitwirkungsrechte der
Bewohner. Zum Schutz der Bewohner unterstehen Alten-
und Pflegeheime der staatlichen Heimaufsicht. Auch wenn
die Leistungen weitgehend identisch sein müssten, können
die monatlichen Kosten in den verschiedenen Einrichtungsarten
sehr unterschiedlich sein.
Die Höhe des Heimentgeltes richtet sich nach der Pflegestufe,
nach der Art der Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmer
und dem Tagessatz der Einrichtung für Verpflegung
und Betreuung. Für die vollstationäre Unterbringung
können Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch
genommen werden. Die Leistungen der vollstationären
Pflege, also für Pflege, medizinische Behandlungspflege
und soziale Betreuung – sind von der Pflegestufe
abhängig. Jedoch kommen Leistungen in Härtefällen (Pflegestufe
III H) nur in Frage, wenn ein außergewöhnlich hoher
und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, der das
übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. Beispiele
hierfür sind das Endstadium von Krebserkrankungen oder
ein Krankheitsbild, welches vom vollständigen Ausfall der
Gehirnfunktionen geprägt ist. Der privat zu bezahlende Ei